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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08 (https://dejure.org/2009,27587)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2009 - 6 A 11097/08 (https://dejure.org/2009,27587)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2009 - 6 A 11097/08 (https://dejure.org/2009,27587)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Sie müsse - wie der geeignete Insolvenzverwalter (vgl. hierzu BVerfGE 116, 1) - auf die "Auswahlliste" gesetzt werden.

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 23. Mai 2006 (BVerfGE 116, 1) zur Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter seien auf den Fall der Bestimmung von Sachverständigen nach § 4a Abs. 1 RöV nicht übertragbar.

    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).

    Insofern verfügt er über ein subjektives Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 ).

  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Hieraus lässt sich unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich verbürgten Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Menschen aus Art. 2 Abs. 1 GG zum einen schließen, dass die Röntgenverordnung nicht vorrangig die Interessen der Sachverständigen, sondern das öffentliche Interesse an der Sicherheit der Röntgeneinrichtungen im Auge hat (vgl. zur Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 C 73/86, GewArch 1989, 162).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als bestimmter Sachverständiger nur eine Erweiterung der Berufstätigkeit darstellt, die die eigentliche Berufstätigkeit - Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (vgl. § 6 RöV) - unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989, a.a.O.), oder ob diese Tätigkeit als Zweitberuf anzusehen ist (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998, a.a.O., S. 249).

    Sie dient dazu, den Kreis der im Überprüfungswesen tätigen Sachverständigen, die maßgeblichen Einfluss bei der Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Röntgeneinrichtungen haben und damit eine für die Sicherheit der Anlagen wichtige Rolle erfüllen, im Interesse der gebotenen Überwachung durch die Genehmigungsbehörde und im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Überprüfungspraxis überschaubar zu halten (vgl. für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge BVerwG, Urteil v. 21. Februar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 5.97

    Berufsrecht - Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger nach der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Die vorgenannten Normen begründet schon nach ihrem Wortlaut ("bestimmt Sachverständige") keinen Anspruch eines Bewerbers auf Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 5/97, GewArch 1998, 247 ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als bestimmter Sachverständiger nur eine Erweiterung der Berufstätigkeit darstellt, die die eigentliche Berufstätigkeit - Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (vgl. § 6 RöV) - unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989, a.a.O.), oder ob diese Tätigkeit als Zweitberuf anzusehen ist (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998, a.a.O., S. 249).

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    In jedem Fall nämlich ist der Schutzbereich der Berufsfreiheit berührt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 03. August 2004 - 1 BvR 135/00, 1 BvR 1086/00, NJW 2004, 2725 ), weil dem Bewerber durch die Verweigerung der Bestimmung zum Sachverständigen berufliche Betätigungsmöglichkeiten nicht gewährt werden.
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Wer Sachverstand benötige, werde sich im Zweifelsfall zunächst an öffentlich bestellte Sachverständige wenden (BVerfGE 86, 28 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).
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